Das Urteil aus dem Justizressort ist vernichtend: So, wie es sich Verkehrsminister Tiefensee mit dem Börsengang der Deutschen Bahn vorgestellt hat, wird es nicht gehen. Rechtlich unvereinbar sind offenbar die beiden Grundvorgaben, die gemacht worden waren: der Bund sollte seine – verfassungsrechtlich vorgeschriebenen – Zugriffsrechte auf das Schienennetz behalten, die Bahn sollte aber das Netz weiter bilanzieren dürfen.
Alle Artikel in „Meinung“ vom 09.05.2007
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Ich frage mich immer, weshalb mich die Leute hassen. Dabei bin ich so ein netter Kerl.