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Von Maren Peters Es wird Zeit, dass die Apotheker sich entscheiden. Entweder, sie betrachten sich als freie Unternehmer und setzen sich dann auch dem Wettbewerb aus; oder sie definieren sich – wie Beamte – als geschützter Berufsstand.

Mehrbesitz ist der Besitz und die Führung mehrerer Apotheken durch einen Apotheker (siehe Bericht Seite 19). In Deutschland ist Mehrbesitz bislang nicht erlaubt.

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