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Der Vorstand der Gewerkschaft muss über die Urabstimmung (siehe Bericht auf dieser Seite) in einem Tarifbezirk entscheiden, wenn die regionale Tarifkommission das Scheitern der Gespräche zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern erklärt hat. Bei der Urabstimmung dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen, deren Arbeitgeber den Flächentarifvertrag anwenden.

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