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Wenn die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben nicht ausreichen oder auf Grund neuer Steuerschätzungen die Einnahmen geringer ausfallen, muss ein Nachtragshaushalt (siehe nebenstender Bericht) im Bundestag eingebracht werden. Dieser gilt als eine Ergänzung zum bereits eingereichten Haushaltsplan und wird wie ein Gesetz behandelt.

Von Henrik Mortsiefer So schlechte Nachrichten sind die Anleger nicht mehr gewöhnt: Am Donnerstag begann der Börsentag in Europa und den USA mit einer Hiobsbotschaft aus Fernost. Der Nikkei stürzte in Tokio um fünf Prozent ab, nachdem sich zuvor schon in New York die Kurse nach unten bewegt hatten.

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