
Das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung ist zu weich, um das Parlament zum Sparen anzuhalten. Nötig ist eine andere Form der Kontrolle.

Das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung ist zu weich, um das Parlament zum Sparen anzuhalten. Nötig ist eine andere Form der Kontrolle.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte einen 50-Jährigen mit einer Geldstrafe überziehen. Er hatte einen Richter wegen Gendersternchen heftig kritisiert.

Es wird wohl nicht der letzte Reformanlauf sein. Ampel und Opposition haben die Chance verpasst, ein wirklich besseres Wahlsystem zu schaffen.

„Reporter ohne Grenzen“ und die Gesellschaft für Freiheitsrechte ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Medienschaffende seien weiterhin nicht ausreichend vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst geschützt, kritisieren sie.

In drei Wochen soll in Berlin die Wahl wiederholt werden. Doch noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über eine Beschwerde dagegen entschieden.

2018 hatten der Bundestag eine Anhebung der Parteifinanzierung um 25 Millionen Euro beschlossen. Diese hat Karlsruhe nun gekippt.

Mit Zugeständnissen will Potsdams Oberbürgermeister Kritiker auf seine Seite ziehen. Aus der CDU kommt Gegenwind. Die SPD bringt eine Ausweitung der Bettensteuer ins Spiel.

Die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Finanzmittel für politische Parteien verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig.

Wer verzehrbare Lebensmittel aus dem Abfall holt, macht sich strafbar. Die Politik will das ändern. Doch Händler sehen bessere Alternativen.

Wenn sich deutsche Spione mit Kollegen aus dem Ausland treffen, kann es teuer werden. Wie teuer, darf keiner wissen. Das leibliche Wohl gehört zum Staatswohl – und das geht vor.

Erstmals hat das Landgericht Berlin über eine Blockade von Klimaaktivisten entscheiden. Das Urteil fällt eindeutig aus. Der Aktivist will weiter klagen.

Ein neuer Entwurf sieht vor, dass niemand zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, der nicht sicher „für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Er wurde an Länder und Verbände versandt.

Wegen der Ausgleichs- und Überhangmandate wächst der Bundestag immer weiter, zuletzt auf die aktuelle Rekordzahl von 736 Abgeordneten. Eine neue Regelung soll das künftig verhindern.

Dem Bundesverfassungsgericht zufolge konnten die Beschwerdeführenden nicht nachweisen, dass ein Ausbleiben der Geschwindigkeitsbegrenzung Grundrechte verletzt.

Im Bund diskutiert man die Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch. Die bayerische Familienministerin will dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ulrich Battis räumt der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Berliner Wiederholungswahl kaum Chancen ein. Doch das Gericht schaut nun ganz genau hin.

Lange Schlangen falsche und fehlende Stimmzettel: Die Wahl 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Nun liegen Beschwerden beim Verfassungsgericht vor.

Haus- und Wohnungseigentümer müssen ihre Formulare bis Ende Januar ausfüllen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass die Bahn Personen nicht zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann und Frau zu wählen. Nun erhebt die Bahn Beschwerde.

Weil die Reserven der Pflegekassen sinken, fordert der Spitzenverband mehr Steuermittel. Bisher signalisiere die Regierung dazu jedoch keine Bereitschaft.

Entschiede das Bundesverfassungsgericht gegen die Komplettwiederholung, sei das ein „massiver Eingriff“, sagt Bröchler. Dennoch gebe es noch viel zu klären.

Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen scheint möglich. Anna Katharina Mangold, Kommissionsmitglied, über Transparenz und die mögliche Höhe von Entschädigungen.

Rot-grün-rot will, dass EU-Ausländer auch auf Landesebene wählen dürfen. Ein Gutachten des Parlamentarischen Dienstes sieht dafür wenig Chancen.

Berlin, Bremen, Hessen und Bayern – hier wird 2023 gewählt. Schadet das schlechte Image der Ampel der SPD, den Grünen und der FDP in den Ländern? Eine Übersicht.

Berlins Regierende Bürgermeisterin und Bausenator Geisel (beide SPD) bleiben skeptisch zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Risiken müssten zuvor ermittelt werden.

Noch ist unklar, ob die Wiederholungswahl rechtmäßig ist. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht urteilen. Dabei hätte Berlin das Risiko vermeiden können.

Am 12. Februar steht die Wiederholungswahl an. Fürs Plakatieren und auch für den Versand der Benachrichtigungen und die Briefwahl gelten enge Fristen.

Gegen die für 12. Februar geplante Komplettwiederholung der Wahlen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.

Acht Mitglieder des Abgeordnetenhaus beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Wiederholungswahl. Das führt auch zu Kontroversen in den Fraktionen.

Einen Monat vor Fristende hat nicht einmal die Hälfte der Verpflichteten ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Unterdessen haben einige schon Bescheide erhalten.

Die Karlsruher Richter fordern jetzt Stellungnahmen von allen Verfahrensbeteiligten. Die Beschwerde kritisiert erhebliche Mängel im Berliner Verfahren.

Segen oder Risiko? In ersten Bundesländern arbeitet die Polizei bereits mit der Software der US-Firma Palantir. Die Anwältin Sarah Lincoln erklärt, warum sie und andere dagegen klagen.

Nicht nur in Europa, auch beim Bundestag sollten Jugendliche mitwählen dürfen. Der Grund ist einfach: Es gibt nichts, was dagegen spricht.

Karlsruher Richter:innen verlängern Außervollzugsetzung des Haftbefehls – Wiederaufnahme des Verfahrens wird geprüft.

Die Partei wollte dem Verfassungsgericht seine Journalisten-Kooperation verbieten. Der Verwaltungsgerichtshof weist sie ab, lässt aber die wichtigste Frage offen.

43 Berliner hatten beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde samt Eilantrag erhoben. Karlsruhe hat mit der Bearbeitung begonnen, wann die Entscheidung fällt, ist offen.

Mehrere Dutzend Berliner Politiker ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Das verhindert, dass ein späterer Richterspruch die Wiederholungswahl in Frage stellt.

Mit drei Sondervermögen hat die Bundesregierung sich 2022 etwa 400 Milliarden Euro auf Jahre hinaus reserviert. Das schaut sich das Bundesverfassungsgericht genauer an.

Dass Justiz und Politik für Rennen im Straßenverkehr empfindlicher geworden sind, ist erfreulich. Aber es lenkt vom täglichen Tod ab, für den alle gemeinsam verantwortlich sind.

Mitte Februar soll die Wahl wiederholt werden. Jetzt legen dutzende Politiker Beschwerde ein. Sie wollen, dass Karlsruhe die Entscheidung prüft. Das ist die Begründung.
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