
Michael Brenner denkt nicht, dass die Berliner Wiederholungswahl nach dem 12. Februar komplett gekippt wird. Eine endgültige Entscheidung erwartet er in drei bis fünf Monaten.

Michael Brenner denkt nicht, dass die Berliner Wiederholungswahl nach dem 12. Februar komplett gekippt wird. Eine endgültige Entscheidung erwartet er in drei bis fünf Monaten.

Der Termin für die Wiederholungswahl am 12. Februar steht. Im Briefwahllokal in Friedrichshain-Kreuzberg sind davon längst nicht alle Wähler begeistert.

Ende Januar fehlen immer noch fast ein Drittel der Grundsteuererklärungen. Die Frist läuft am 31. aus. Die Finanzämter haben mehrere Möglichkeiten, Strafen zu verhängen.

Das höchste deutsche Gericht stärkt die Entscheidung für die Wiederholungswahl. Der Beschluss kann verlorenes Vertrauen nicht ersetzen, hilft aber, es zurückzugewinnen.

Erst nach dem 12. Februar werden die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahl entscheiden. Der Landeswahlleiter gibt sich gelassen.

Trotz der geplanten Wahl-Durchführung sehen die Politiker, die sich dagegengestellt hatten, einen Teilerfolg. Doch sie rätseln über die Gründe der Entscheidung. Warum geben sie nicht auf?

Zwölf Tage vor der geplanten Wiederholung der Berlin-Wahl steht fest: Die Abstimmung kann stattfinden. Die Parteispitzen appellieren an die Wähler:innen.

Die Karlsruher Richter lassen die Wahl am 12. Februar stattfinden. Über die Verfassungsbeschwerde selbst wird in den kommenden Monaten vom Bundesverfassungsgericht aber weiterverhandelt.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Solidaritätszuschlag geht über den Streit um die Abgabe hinaus. Das Urteil ist ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit.

Am Dienstag fiel in Karlsruhe eine erste Entscheidung zum Ergebnis der Berliner Wahlprüfung. Sie weist zumindest in eine Richtung.

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag eine Zwischen-Entscheidung zur Wiederholungswahl bekannt geben. Ein endgültiges Urteil wird es aber wohl erst später geben.

Oberstes Finanzgericht hält Weitererhebung des „Soli“ bei einem Teil der Steuerzahler nicht für grundgesetzwidrig. FDP und Union setzen auf endgültige Entscheidung in Karlsruhe

Das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung ist zu weich, um das Parlament zum Sparen anzuhalten. Nötig ist eine andere Form der Kontrolle.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte einen 50-Jährigen mit einer Geldstrafe überziehen. Er hatte einen Richter wegen Gendersternchen heftig kritisiert.

Es wird wohl nicht der letzte Reformanlauf sein. Ampel und Opposition haben die Chance verpasst, ein wirklich besseres Wahlsystem zu schaffen.

„Reporter ohne Grenzen“ und die Gesellschaft für Freiheitsrechte ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Medienschaffende seien weiterhin nicht ausreichend vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst geschützt, kritisieren sie.

In drei Wochen soll in Berlin die Wahl wiederholt werden. Doch noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über eine Beschwerde dagegen entschieden.

2018 hatten der Bundestag eine Anhebung der Parteifinanzierung um 25 Millionen Euro beschlossen. Diese hat Karlsruhe nun gekippt.

Mit Zugeständnissen will Potsdams Oberbürgermeister Kritiker auf seine Seite ziehen. Aus der CDU kommt Gegenwind. Die SPD bringt eine Ausweitung der Bettensteuer ins Spiel.

Die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Finanzmittel für politische Parteien verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig.

Wer verzehrbare Lebensmittel aus dem Abfall holt, macht sich strafbar. Die Politik will das ändern. Doch Händler sehen bessere Alternativen.

Wenn sich deutsche Spione mit Kollegen aus dem Ausland treffen, kann es teuer werden. Wie teuer, darf keiner wissen. Das leibliche Wohl gehört zum Staatswohl – und das geht vor.

Erstmals hat das Landgericht Berlin über eine Blockade von Klimaaktivisten entscheiden. Das Urteil fällt eindeutig aus. Der Aktivist will weiter klagen.

Ein neuer Entwurf sieht vor, dass niemand zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, der nicht sicher „für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Er wurde an Länder und Verbände versandt.

Wegen der Ausgleichs- und Überhangmandate wächst der Bundestag immer weiter, zuletzt auf die aktuelle Rekordzahl von 736 Abgeordneten. Eine neue Regelung soll das künftig verhindern.

Dem Bundesverfassungsgericht zufolge konnten die Beschwerdeführenden nicht nachweisen, dass ein Ausbleiben der Geschwindigkeitsbegrenzung Grundrechte verletzt.

Im Bund diskutiert man die Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch. Die bayerische Familienministerin will dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ulrich Battis räumt der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Berliner Wiederholungswahl kaum Chancen ein. Doch das Gericht schaut nun ganz genau hin.

Lange Schlangen falsche und fehlende Stimmzettel: Die Wahl 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Nun liegen Beschwerden beim Verfassungsgericht vor.

Haus- und Wohnungseigentümer müssen ihre Formulare bis Ende Januar ausfüllen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass die Bahn Personen nicht zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann und Frau zu wählen. Nun erhebt die Bahn Beschwerde.

Weil die Reserven der Pflegekassen sinken, fordert der Spitzenverband mehr Steuermittel. Bisher signalisiere die Regierung dazu jedoch keine Bereitschaft.

Entschiede das Bundesverfassungsgericht gegen die Komplettwiederholung, sei das ein „massiver Eingriff“, sagt Bröchler. Dennoch gebe es noch viel zu klären.

Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen scheint möglich. Anna Katharina Mangold, Kommissionsmitglied, über Transparenz und die mögliche Höhe von Entschädigungen.

Rot-grün-rot will, dass EU-Ausländer auch auf Landesebene wählen dürfen. Ein Gutachten des Parlamentarischen Dienstes sieht dafür wenig Chancen.

Berlin, Bremen, Hessen und Bayern – hier wird 2023 gewählt. Schadet das schlechte Image der Ampel der SPD, den Grünen und der FDP in den Ländern? Eine Übersicht.

Berlins Regierende Bürgermeisterin und Bausenator Geisel (beide SPD) bleiben skeptisch zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Risiken müssten zuvor ermittelt werden.

Noch ist unklar, ob die Wiederholungswahl rechtmäßig ist. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht urteilen. Dabei hätte Berlin das Risiko vermeiden können.

Am 12. Februar steht die Wiederholungswahl an. Fürs Plakatieren und auch für den Versand der Benachrichtigungen und die Briefwahl gelten enge Fristen.

Gegen die für 12. Februar geplante Komplettwiederholung der Wahlen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.
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