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SOTTO VOCE Jörg Königsdorf über Klassik im Designeranzug Die Zeiten, in denen Schlichtheit genügte, sind auch auf dem KlassikMarkt längst vorbei. Wer es heute als junger Musiker auf den großen Solistenerfolg absieht, muss auch als Typ ankommen.

Das Bundeskartellamt hält die Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch die BertelsmannTochter Random House (Bertelsmann) vorläufig für unzulässig und hat den beteiligten Unternehmen eine Abmahnung zugestellt. In der angemeldeten Form, erklärte das Bundeskartellamt, führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher.

Gespenstisch gut: Meg Stuarts Tanzstück „Visitors Only“ in der Berliner Volksbühne

Von Peter Laudenbach
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