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Am Freitag lehnte das Oberlandesgericht München den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe ab. Zuvor wurde bereits der Antrag des Angeklagten Ralf Wohlleben zurückgewiesen.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Freitag den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.

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