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Der Garantiezins (Bericht Seite 17) ist ein vom Gesetzgeber nach den Werten der Bundesbank festgelegter Mindestzinssatz, mit dem eine Lebensversicherung die Beiträge (abzüglich Verwaltungskosten und ähnliches) des Lebensversicherten verzinsen muss. Aus dieser Verzinsung errechnet sich der Betrag, den der Lebensversicherte bei Ablauf seines Vertrages mindestens erhält.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rückt jetzt offenbar selbst von seinen Forderungen nach Kontrollmitteilungen für Kapitalerträge in Deutschland ab. Sollte sich die Union im Vermittlungsverfahren des Bundesrates im Frühjahr hartnäckig gegen Kontrollmitteilungen sperren, hieß es jetzt in Eichels Ministerium, dann werde man auf einen leichteren Zugriff auf die so genannte Kontenevidenzzentrale dringen.

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