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Von Ursula Weidenfeld Am Freitag haben Martin Kannegiesser, Chef der Metallarbeitgeber, und Jürgen Peters, Chef der IG Metall, beschlossen, bei der nächsten Tarifrunde auch über Öffnungsklauseln zu reden. Ganz unspektakulär und ohne Getöse haben sie vereinbart, dass die Möglichkeiten für Not leidende Firmen vom Tarifvertrag abweichen zu können, erweitert werden sollen.

Wie finden Verbraucher künftig den richtigen Handwerker? Nach dem Willen von Regierung und Opposition soll der Meisterzwang für viele Handwerksberufe abgeschafft werden.

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, können von diesem Vertrag nicht nach eigenem Gutdünken abweichen (Bericht, Seite 17). Wenn auf betrieblicher Ebene Fragen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind, anders als im Tarifvertrag gelöst werden sollen, müssen die Tarifparteien – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – zustimmen.

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