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Das Bundeskartellamt und die deutschen Ferngasunternehmen haben sich nicht auf mehr Wettbewerb im Gasmarkt einigen können. Kartellamtspräsident Ulf Böge droht mit Verbot, die Versorger wollen klagen.

Viele Menschen fallen aus dem sozialen Netz heraus und sind plötzlich nicht mehr krankenversichert. Das Problem: Wer seinen Arbeitsplatz verliert und kein Arbeitslosengeld bekommt, muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei seiner Kasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.

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