
Das Bundesverfassungsgericht lässt Braunkohlebagger graben – gibt bedrohten Lausitzern aber Hoffnung. Das Recht des Einzelnen wird im Vergleich zum Gemeinwohl gestärkt, aber das "Gemeinwohl" steht in Sachen Braunkohletagebau nach Ansicht der Verfassungsrichter höher als das eines Hausbesitzers.