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Seit dem 1. Januar 2004 ist der Steuerdschungel um eine Vorschrift reicher: das Investmentmodernisierungsgesetz.

Die Tarifgemeinschaft der Länder (siehe Bericht auf Seite 15) ist der Arbeitgeberverband der Bundesländer. Die TdL regelt die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter der Länder, indem sie mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Tarifverträge abschließt.

Der Aufstieg auf der Karriereleiter nach Zeit, Alter und Betriebszugehörigkeit wird abgelöst durch maximal sechs „erfahrungsabhängige“ Stufen. Die Bediensteten sollen künftig nach der „tatsächlich ausgeübten Tätigkeit“ entlohnt werden.