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Berlin - Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gilt als Präventivmaßnahme. Er wird verlängert: Vier Tage lang – statt bisher zwei – dürfen künftig potenzielle Störer vor Demonstrationen, Fußballspielen oder Events im Rockermilieu nach richterlichem Beschluss in Berlin festgehalten werden.

Von Sabine Beikler
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