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Mit ihrem deutlichen Votum für Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts schreiben die derzeit 15 Mitglieder des Gerichts eine lange Tradition fort. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 residiert das höchste deutsche Gericht schon in der alten badischen Residenzstadt, obwohl dieser Sitz erst später per Gesetz fixiert wurde.

Erstmals einer auf dem grünen Ticket: der Gießener Verfassungsrechtler Brun-Otto Bryde wird Verfassungsrichter. An diesem Freitag wird ihn der zwölfköpfige Wahlmännerausschuss des Bundestags in dieses Amt wählen.

Von Tissy Bruns

Mit einem Votum für Berlin oder Potsdam hätten sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts ein Denkmal setzen können. Doch sie haben sich mit einer deutlichen Mehrheit dagegen ausgesprochen.

Von Jost Müller-Neuhof

Edward Norton führt Regie und spielt an der Seite von Ben Stiller in einer intelligenten Komödie: Glauben ist alles vereint einen jungen Rabbi und seinen besten Freund, einen katholischer Priester, in Liebe zur selben hinreißenden Frau (Jenna Elfman). Das geht witzig mit - diesmal jüdischen!

Auch wenn sich die Sorgen von Prom-Queens, Cheerleaders und Quarterbacks nur bedingt auf den Pubertätsalltag in Paderborn oder Peine übertragen lassen - US-Highschool-Schmonzetten wie "Girls United" oder "Eine wie keine" sind auch hierzulande für die Verleiher eine sichere Bank. Erst in diesem Jahr hat das deutsche Kino begonnen, mit Hans-Christian Schmids "Crazy" und Marc Rothemunds "Harte Jungs" die sträflich vernachlässigte Multiplex-Jugend zurückzuerobern.

Von Martin Schwickert

Der Tonfilm hatte den Stummfilm in Windeseile verdrängt, Schwarzweißfilme sind längst nur noch Ausnahmen, und selbst das superbreite (und nicht fernsehkompatible) Cinemascopebild erfreut sich in letzter Zeit wieder wachsender Beliebtheit. Aber haben Sie sich schon mal gefragt, warum sich der "dreidimensionale" Film nicht durchsetzen konnte?

Berliner Orchestermusiker müssen nicht in anderen Orchestern aushelfen. Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern in einem von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) geführten Musterverfahren entschieden, dass die vom Land Berlin in die Verträge der Musiker aufgenommene "Aushilfenklausel" unwirksam ist.

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