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Die aktive Sterbehilfe, die unter bestimmten Bedingungen künftig in den Niederlanden gesetzlich erlaubt sein soll, steht in Deutschland unter Strafe. Das heißt allerdings nicht, dass Ärzte und Pflegepersonal nicht anders könnten und sollten, als in jedem Fall das Leben unheilbar kranker, sterbender Menschen unter Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten und um jeden Preis zu "verlängern", wie viele befürchten.

Wir wissen noch nicht, welche Bilder von den brennenden Herden in Großbritannien bleiben werden. Wie empfinden es die Kinder der Farmer, wenn ihre Väter und Mütter das Vieh, das sie fütterten und aufzogen, nach einer hastigen Massenschlachtung auf gigantische Scheiterhaufen werfen?

Von Caroline Fetscher

Das niederländische Parlament hat am Dienstag das erste Euthanasiegesetz der Welt verabschiedet. In der Ersten Kammer stimmten 46 Senatoren für die Regierungsvorlage zur Regelung aktiver Sterbehilfe durch Ärzte, 28 dagegen.

Jordi Savall, 59, gilt seit über 25 Jahren als einer der wichtigsten Interpreten der Alten Musik. Savall studierte zunächst in seiner Heimatstadt Barcelona Violoncello, wandte sich aber bereits Mitte der sechziger jahre aber bald dem Gambenspiel zu und wurde 1973 zum Gambenprofessor an der Schola Cantorum Basiliensis in Basel ernannt, einem der wichtigsten Zentren für die Wiederentdeckung barocker und vorbarocker Musik.

Obwohl Leo von Klenze (1784-1864) als bayerischer Hofarchitekt zu den bedeutendsten Baumeistern des 19. Jahrhunderts zählt, stand er lange im Schatten seines preußischen Kollegen Karl Friedrich Schinkel.

Das Bild des Abends bot zweifellos Christoph Stölzl: Vom reformatorischen Tagestrott noch etwas blass um die Nase, lehnte Berlins Kultursentor an der Rampe der Studiobühne, trank ein Bier - und freute sich. Kein mühseliges Repräsentieren im Smoking mit Bussi hier und Schatzi da, bloß witziges spritziges Musiktheater - wie man das von der Neuköllner Oper eben gewohnt ist.

Das Urteil löste nicht nur in den Niederlanden Empörung und heftige Diskussionen aus: Ende Oktober hatte ein Haarlemer Gericht einen Arzt freigesprochen, der 1998 einem 86-jährigen gesunden, aber lebensmüden Mann bei der Selbsttötung geholfen hatte. Erstmals wurde damit auch der einfache Todeswunsch eines Patienten gerichtlich akzeptiert, der nicht an aussichtslosen körperlichen oder psychischen Krankheiten litt.

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