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Im Grundgesetz steht der schlichte Satz: "Der Bundestag verhandelt öffentlich." Wir dürfen uns auf die Besuchertribüne setzen, wie gerade Premier Karsai aus Afghanistan, und niemand verstellt uns den Blick auf die leeren Ränge, wenn über Entwicklungshilfe debattiert wird.

Von Robert von Rimscha
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