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Erreicht ein Reisender sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, bekommt er nach dem neuen Gesetz ein Viertel des Ticketpreises erstattet. Ab zwei Stunden Verspätung erhält er die Hälfte zurück.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kämpft für die Schlichtungsstelle Mobilität. Sonst drohe trotz des neuen Fahrgastrechtegesetzes, das am Mittwoch in Kraft tritt, zum Jahresende ein "Vakuum" in der Bearbeitung von Kundenbeschwerden.

Naturkatastrophen haben die weltweite Versicherungswirtschaft im ersten Halbjahr mit Milliarden-Schäden getroffen. Die Versicherer haben in den ersten sechs Monaten des Jahres elf Milliarden Dollar zahlen müssen.

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Der Konsumklimaindex legt zu. Die Verbraucher lassen sich von düsteren Arbeitsmarktprognosen die Laune nicht verderben.

Von Corinna Visser
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