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Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht haben, aber aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden wollen, wenden sich an die neu zusammengesetzte Härtefallkommission. Sie ist bei der Innenverwaltung angesiedelt, besteht aber neben Verwaltungsvertretern auch aus Vertretern der beiden großen Kirchen sowie von Wohlfahrts und Flüchtlingsverbänden.

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