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Wer als Privatperson Parteien beschenkt, dem danken nicht nur die Politiker, sondern auch der Gesetzgeber: Nach dem Einkommensteuergesetz kann bei Spenden bis zu 3000 Mark jährlich (bei Verheirateten 6000 Mark) die Hälfte vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Alternativ kann der Betrag auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

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