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Als der Senat im Frühjahr das Schulgesetz änderte und statt des bisherigen Losverfahrens fünf Auswahlkriterien für den Übergang zum Gymnasium festlegte, wurde gewarnt. So vernünftig der Versuch, die große Nachfrage nach Plätzen in geordnete Bahnen zu lenken und die Schulen bei der Vergabe nicht zum Spielball der Gerichte zu machen, so wackelig die Kriterien.

Von Gerd Nowakowski