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„Von der Freiheit einzugreifen – 20 Jahre nach Rostock“ vom 20. August Das Bild ging wohl um die Welt: Das Foto mit dem eingenässten Trainingsanzug angesichts der fremdenfeindlichen Übergriffe in Rostock-Lichtenhagen.

ANREISE Mit der Bahn von Berlin aus in zweieinhalb Stunden über Stendal und Uelzen nach Bad Bevensen. DER HOF Hof Rose (Meierhof Altenmedingen, Niendorfer Weg 12, 29575 Altenmedingen / Bad Bevensen; Telefon: 058 07 / 989 60, Internet: hofrose.

Die Gewinnzahlen der 35. Ausspielung wurden am gestrigen Sonnabend erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe gezogen.

In Algerien wächst das Umweltbewusstsein. Zwei Unternehmerinnen holen sich Anregung in Deutschland.

Von Jahel Mielke

Die Berliner Band Heiss & Eis liebt es farbenfroh und schrill Jetzt spielen DJ Putin, Ogel und Pübby aus dem Block auf der Funkausstellung.

Von Jessica Tomala
Noch gehen Cafébetreiber ein Risiko ein, wenn sie offenes W-Lan anbieten.

Der Senat will einen kostenlosen öffentlichen Internetzugang anbieten. Um rechtliche Probleme zu klären, soll der Bundesrat helfen. Denn noch drohen W-Lan-Betreibern erhebliche Haftungsrisiken.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach
Ein Sufi-Derwisch betet im Sufi-Zentrum Rabbaniyya anlässlich der Langen Nacht der Religionen.

Rund 70 Berliner Kirchen, Moscheen und Tempel öffneten in der „Lange Nacht der Religionen“ ihre Türen für Besucher. Die Veranstaltung könnte den Dialog zwischen den Konfessionen neu beleben - doch ein Selbstläufer ist sie noch nicht.

Von Benjamin Lassiwe

„Ein Kritiker“, hat Joachim Kaiser einmal auf die Frage nach seiner Eitelkeit geantwortet, „muss subjektiven, kaum beweisbaren Empfindungen trotzdem objektive Bedeutsamkeit unterstellen.“ Natürlich gehören zum Kritikerdasein aber auch all die anderen erwartbaren Fertigkeiten, musikalisches Talent, Ohren, Augen, Menschenliebe, Deadline-Gehorsam, historisches Wissen und so weiter und so fort, es liegt ja alles auf der Hand.

Von Christiane Tewinkel

„Nur nicht in die Quere kommen“ vom 26. August Das angesprochene angebliche Dilemma zwischen Verstoß gegen die StVO durch elterliches Hinterherradeln auf dem Gehweg und Verletzung der Aufsichtspflicht scheint sehr konstruiert.

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