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Flüchtlinge, die im Abschiebegewahrsam einen Selbstmordversuch unternommen haben, sollen nach einer Absprache von Justiz und Innenverwaltung künftig in die Krankenhäuser der Justizvollzugsanstalten gebracht werden. Bislang erhielten suizidgefährdete Abschiebehäftlinge automatisch eine Duldung, weil ihre Bewachung in öffentlichen Krankenhäusern nicht gewährleistet werden konnte, sagte der Inspektionsleiter im Landeskriminalamt, Bernd Janke.

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Die Senatswirtschaftsverwaltung hat den bisher stillschweigend geduldeten Sportbetrieb von Drachenfliegern gestern untersagt. Anlaß ist ein Unfall eines 31jährigen Mannes, der am Sonntag in eine Menschenmenge gestürzt war und dabei acht Personen verletzt hatte.

Das literarische Leben pulsiert in Berlin. Hier wohnen Hunderte von Autoren – vom Nobelpreisträger bis zum Undergrounddichter.

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