KV-QualitätssicherungUm Herzkatheteruntersuchungen und anschließende Behandlungen durchführen zu dürfen, muss ein Arzt unter anderem berechtigt sein, die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie – also Herzheilkunde – zu führen, außerdem selbstständig Indikation, Durchführung und Befundung von 1000 Katheterisierungen des linken Herzens, der Herzkranzschlagadern und der herznahen Gefäße innerhalb der letzten vier Jahre vorgenommen haben. Daneben muss der Arzt auch eine Abrechnungsgenehmigung für Leistungen in der Radiologie sowie einen Nachweis der erforderlichen Strahlenschutzfachkunde vorweisen.